In Baden-Württemberg gilt das Prinzip der Lernmittelfreiheit.
Dadurch sind die Schulträger verpflichtet, den Schülerinnen und Schülern alle Bücher, die in dementsprechenden Vorgaben des Ministeriums (Lernmittelverzeichnis) genannt sind, per Ausleihe zur Verfügung zu stellen.
Sämtliche Schulbücher sind also Eigentum der Stadt Rottweil und werden unseren Schülern leihweise überlassen.
Im Zuge einer Umstrukturierung in der Bücherausleihe werden ab sofort alle Schülerinnen und Schüler am Schuljahresende ALLE für das kommende Schuljahr benötigten Bücher ausgehändigt bekommen. Wir händigen keine Bücherlisten mehr aus.
Wenn man ein Schulbuch kaufen möchte, kann man anhand des vorliegenden ausgeliehenen Buches durch die ISBN Nummer sich ein eigenes besorgen.
Grundsätzlich gilt:
Die Schüler sind angehalten, mit den Büchern sorgfältig umzugehen.
Alle Schüler sollen mit einem gepflegten Schulbuch arbeiten können.
Sollten Beschädigungen an den Büchern übersehen worden sein und das Buch dadurch unbrauchbar sein (z.B. fehlende Seiten, Wasserschäden, Buchblock gelöst etc.) müssen die Schüler umgehend nach Erhalt oder zu Beginn des Schuljahres bei Herrn Pilarecyk (Kontakt: oder über Messenger) dieses Buch zurückgeben und erhalten ein anderes Exemplar.
Sollte der Schüler das ausgeliehene Buch während des Schuljahres so beschädigen, dass dies nicht dem üblichen Verschleiß eines Schuljahres entspricht oder dass es nicht wieder weiterverliehen werden kann, müssen die Erziehungsberechtigten je nach Alter und Dauer des Bucheinsatzes Ersatz leisten. Gleiches gilt bei Verlust der Bücher.