Liebe Eltern,
die Landesregierung hat entschieden, die Corona-Verordnung zum 1. März 2023 aufzuheben. Damit treten zeitgleich auch die Corona-Verordnung Schule und die Corona-Verordnung absonderungsersetzende Schutzmaßnahmen außer Kraft. Das bedeutet für unseren Alltag insbesondere:
Ab dem 1. März 2023 gelten für die Befreiung vom Unterricht bzw. die Beurlaubung vom Schulbesuch grundsätzlich wieder die allgemeinen Regelungen der §§ 3 ff. Schulbesuchsverordnung (also ohne Corona bedingte Sonderregeln).
Schutzmaßnahmen bei positivem Coronatest: Die Aufhebung der Corona-Verordnung absonderungsersetzende Schutzmaßnahmen hat zur Folge, dass auch die Absonderungs- bzw. Maskenpflicht für positiv auf das Coronavirus getestete Personen ab dem 1. März 2023 entfällt. Personen mit Krankheitssymptomen sollten sich aber weiterhin krankmelden und zu Hause bleiben.
Das heißt: Im Falle einer Corona-Infektion wird wie bei jeder anderen Infektion verfahren: Wer krank ist, bleibt zu Hause. Wer sich gesund fühlt, darf zur Schule kommen. Es gibt keine Absonderungspflicht, es besteht keine Maskenpflicht. Es steht allen Schülerinnen und Schülern selbstverständlich weiterhin offen, sich durch das Tragen einer Maske selbst zu schützen.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Schwarz